Dieses Blog durchsuchen

Mittwoch, 15. Oktober 2008

VfGH-Beschwerde gegen Alterslimit bei Studienbeihilfe

40-jährige Studentin bekommt keine Studienbeihilfe und klagt - Anwältin: Widerspricht Gleichheitsgrundsatz und EU-Recht - Besonders Frauen von derzeitiger Regelung betroffen

Eine mittlerweile 40-jährige Studentin hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde gegen das Alterslimit bei der Studienbeihilfe eingebracht. Ihr Antrag auf Studienbeihilfe wurde in allen Instanzen unter Hinweis auf ihr Alter abgelehnt. Denn die Unterstützung wird laut Studienförderungsgesetz nur dann gewährt, wenn das Studium bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, bei Selbsterhaltern maximal bis zum 35. Geburtstag begonnen wird. Das widerspricht nach Ansicht der beschwerdeführenden Rechtsanwältin Anja Oberkofler dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Gleichheitsgrundsatz sowie EU-Recht, wie aus der der APA vorliegenden Beschwerde hervorgeht.


Vollständiger Artikel: http://derstandard.at/?url=/?id=1220460825267

Keine Kommentare: