40-jährige Studentin bekommt keine Studienbeihilfe und klagt - Anwältin: Widerspricht Gleichheitsgrundsatz und EU-Recht - Besonders Frauen von derzeitiger Regelung betroffen
Eine mittlerweile 40-jährige Studentin hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde gegen das Alterslimit bei der Studienbeihilfe eingebracht. Ihr Antrag auf Studienbeihilfe wurde in allen Instanzen unter Hinweis auf ihr Alter abgelehnt. Denn die Unterstützung wird laut Studienförderungsgesetz nur dann gewährt, wenn das Studium bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, bei Selbsterhaltern maximal bis zum 35. Geburtstag begonnen wird. Das widerspricht nach Ansicht der beschwerdeführenden Rechtsanwältin Anja Oberkofler dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Gleichheitsgrundsatz sowie EU-Recht, wie aus der der APA vorliegenden Beschwerde hervorgeht.
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